Pflegehilfsmittel – Unterstützung im Pflegealltag
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel erleichtern Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Alltag zu Hause. Dazu gehören Geräte und Materialien, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
- Technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Rollatoren.
- Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel sind:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Fingerlinge
- FFP2-Masken
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung Ihrer Pflegehilfsmittel.
Zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel sind:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Fingerlinge
- FFP2-Masken
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung Ihrer Pflegehilfsmittel.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannte Pflegestufe (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Bei zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten bis höchstens 42 € pro Monat.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannte Pflegestufe (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Bei zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten bis höchstens 42 € pro Monat.
Unser Service
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung von Pflegehilfsmitteln. Profitieren Sie von:
- Individueller Beratung nach Ihren Bedürfnissen
- einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung mit der Pflegekasse
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel sind:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Fingerlinge
- FFP2-Masken
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Zum Verbrauch bestimmt Pflegehilfsmittel sind:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Fingerlinge
- FFP2-Masken
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Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannte Pflegestufe (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Bei zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten bis höchstens 42 € pro Monat.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannte Pflegestufe (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnanlage.
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt.
Bei zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten bis höchstens 42 € pro Monat.
Unser Service
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